Das OLG Frankfurt hat in einem Eilverfahren (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 26.03.2018 - 1 UF 4/18)  den einstweiligen Entzug der Personensorge einer Mutter und die vorübergehende Unterbringung eines Mädchens in einer Bereitschaftspflegefamilie bestätigt. Bereits der dringende Verdacht des Fotografierens von Kindern in eindeutig kinderpornografischen Positionen begründe eine Gefährdung des Kindeswohls auch des bislang nicht betroffenen Mädchens.

 

Dieser Beitrag stellt keine Rechtberatung dar, sondern dient der Vorstellung der Rechtsberatungsdienstleistungen der Kanzlei Wiebusch Rechtsanwälte, Leopoldshöhe. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen wird daher nicht gehaftet.